Kursangebote auf Grundlage eines Bildungsgutscheins


Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit unterstützt Sie finanziell bei der Schaffung/Ergänzung Ihrer beruflichen Qualifikation.
Voraussetzungen für eine Förderung sind die Zulassung

  • des Bildungsinstituts nach § 84 SGB III / §§ 7, 8 AZWV
  • der Maßnahmen (Bildungsbausteine) nach den §§ 85 SGB III / § 9 AZWV

Bei den unter der Rubrik 'Kursangebote' auf der linken Seite gelisteten Bildungsmaßnahmen sind diese Voraussetzungen erfüllt. Sprechen Sie auch mit Ihrem Arbeitsberater/Arbeitsvermittler, der Sie gerne informiert!

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Agentur für Arbeit: Bildungsgutschein